AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Need for Shine – Komfortpflege, Premium Pflege & VIP Pflege
Need for Shine
Inhaber: David Damjanovic
Eichbachgasse 17D Top 6, 8041 Graz
E-Mail: needforshiengraz@gmail.com
Telefon: 067764385145
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Need for Shine, insbesondere für die Komfort Pflege, Premium Pflege, VIP Pflege, Stempelpässe sowie sonstige Fahrzeugpflegeleistungen.
Mit der Buchung, dem Kauf oder der Inanspruchnahme einer Leistung akzeptiert der Kunde diese AGB, soweit ihre Geltung wirksam vereinbart wurde.
Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts. AGB müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart werden.
2. Leistungsangebot
Need for Shine bietet eine stationäre, zeitlich definierte Fahrzeug-Innenpflege an.
Das Konzept ist auf eine schnelle, regelmäßige und unkomplizierte Fahrzeugpflege ausgerichtet. Die jeweilige Leistung richtet sich nach der gebuchten Zeit.
Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine vollständige oder tiefgreifende Fahrzeugaufbereitung. Der Umfang der Leistung ist durch das jeweils gebuchte Zeitfenster begrenzt.
Die drei Leistungsstufen sind:
-
15 Minuten Komfort Pflege
-
30 Minuten Premium Pflege
-
60 Minuten VIP Pflege
3. 15 Minuten – Komfort Pflege
Die Komfort Pflege ist eine kurze, oberflächliche Innenraumpflege für die regelmäßige Pflege des Fahrzeugs.
Die gebuchte Leistung umfasst im Rahmen der verfügbaren 15 Minuten insbesondere:
-
grobes Absaugen des Innenraums
-
Absaugen der Textilmatten
-
Abwischen der Armaturen und relevanten Oberflächen
-
Ausblasen des Cockpits und schwer erreichbarer Bereiche
Die Leistung wird ausschließlich innerhalb des gebuchten 15-Minuten-Zeitfensters erbracht.
Dabei gilt ausdrücklich:
Die vereinbarte Leistung ist eine schnelle Oberflächenpflege und keine Tiefenreinigung.
Starke oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden nicht im Rahmen der Komfort Pflege entfernt. Dazu zählen insbesondere:
-
Tierhaarentfernung
-
eingeklebte oder tief sitzende Verschmutzungen
-
Kaugummi
-
starke Flecken
-
hartnäckige Verunreinigungen
-
umfangreiche Polster- oder Teppichreinigung
-
sonstige Spezialreinigungen
Ein bestimmter Reinigungsgrad kann aufgrund des individuellen Fahrzeugzustandes nicht garantiert werden.
4. 30 Minuten – Premium Pflege
Die Premium Pflege baut grundsätzlich auf der Komfort Pflege auf.
Der Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen den Arbeiten der Komfort Pflege, wobei aufgrund des 30-Minuten-Zeitfensters mehr Zeit für eine gründlichere Durchführung und zusätzliche Pflegearbeiten zur Verfügung steht.
Je nach Fahrzeugzustand und verfügbarer Zeit können die vorhandenen Bereiche genauer bearbeitet werden.
Auf Wunsch kann zusätzlich Auto-Parfüm verwendet werden.
Auch die Premium Pflege stellt keine umfassende Tiefen- oder Spezialaufbereitung dar.
Insbesondere sind Tierhaarentfernung, Kaugummientfernung, starke Flecken, eingetrocknete oder tief sitzende Verschmutzungen sowie umfangreiche Spezialreinigungen nicht automatisch Bestandteil der Leistung.
5. 60 Minuten – VIP Pflege
Die VIP Pflege basiert auf einem Stundensatz von 49,90 €.
Innerhalb der gebuchten 60 Minuten kann der Kunde grundsätzlich selbst bestimmen, welche Pflege- oder Reinigungsarbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden sollen.
Der Preis beträgt:
49,90 € für 60 Minuten
inklusive Arbeitszeit und üblicher Reinigungs- und Pflegeprodukte.
Je nach Fahrzeug und gewünschtem Umfang können innerhalb der verfügbaren Zeit beispielsweise folgende Arbeiten durchgeführt werden:
-
gründlichere Innenreinigung
-
Nasssaugen
-
Fleckenbehandlung
-
Polster- und Teppichpflege
-
intensivere Reinigung von Oberflächen
-
weitere Fahrzeugpflegearbeiten nach Vereinbarung
Die VIP Pflege bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche gewünschten Arbeiten innerhalb einer Stunde vollständig durchgeführt werden können. Entscheidend ist immer die tatsächlich verfügbare Arbeitszeit von 60 Minuten.
Spezialmaterialien
Bei Leistungen, für die besondere oder kostenintensive Materialien erforderlich sind, können diese zusätzlich verrechnet werden.
Dies gilt insbesondere für:
-
Keramikversiegelungen
-
spezielle Versiegelungen
-
sonstige Spezialprodukte mit erheblichen Materialkosten
Über zusätzliche Materialkosten wird der Kunde vor Beginn der entsprechenden Arbeit informiert.
6. Zeitbegrenzung
Die gebuchte Dienstleistung endet grundsätzlich mit Ablauf des gebuchten Zeitfensters.
Bei der:
Komfort Pflege: 15 Minuten
Premium Pflege: 30 Minuten
VIP Pflege: 60 Minuten
Nicht fertiggestellte Arbeiten können nach Ablauf der gebuchten Zeit nur bei entsprechender Verfügbarkeit und nach neuer Buchung beziehungsweise zusätzlicher Vereinbarung fortgesetzt werden.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Arbeit unabhängig vom tatsächlichen Aufwand innerhalb des gebuchten Zeitfensters vollständig abgeschlossen wird.
7. Fahrzeugzustand und Reinigungsumfang
Der Zustand eines Fahrzeugs kann erheblich variieren.
Need for Shine arbeitet innerhalb der gebuchten Zeit und nach dem jeweils vorgesehenen Leistungsumfang.
Bei außergewöhnlich stark verschmutzten Fahrzeugen kann daher trotz ordnungsgemäßer Durchführung nicht garantiert werden, dass sämtliche Verschmutzungen vollständig entfernt werden.
Insbesondere bei der Komfort Pflege und Premium Pflege besteht kein Anspruch auf Entfernung von tief sitzenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen.
Eine umfangreiche Spezialreinigung kann gegebenenfalls als separate Leistung beziehungsweise im Rahmen einer entsprechend gebuchten VIP Pflege durchgeführt werden.
8. Stempelpass
Need for Shine bietet Stempelpässe mit mehreren Pflegeeinheiten an.
Die jeweils gültige Anzahl der Stempel, der Preis und die enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung beim Kauf.
Ein Stempel entspricht jeweils der im konkreten Stempelpass festgelegten Leistung.
Gültigkeit
Der Stempelpass ist 6 Monate ab Kaufdatum gültig.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können nicht eingelöste Stempel grundsätzlich nicht mehr für die ursprüngliche Leistung verwendet werden, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Als Treuebonus erhält der Kunde nach vollständiger Einlösung eines gültigen 10er-Stempelpasses eine Komfort Pflege gratis, soweit dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
9. Keine Barauszahlung des Stempelpasses
Ein erworbener Stempelpass kann grundsätzlich nicht gegen Bargeld ausgezahlt oder in Geld umgetauscht werden.
Eine Auszahlung des nicht genutzten Guthabens oder eine Umwandlung einzelner Stempel in Bargeld ist ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs- oder sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10. Nutzung des Stempelpasses durch mehrere Personen und Fahrzeuge
Ein Stempelpass ist grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränkt.
Sofern beim Kauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde, können die im Stempelpass enthaltenen Leistungen für beliebig viele Fahrzeuge verwendet werden.
Der Stempelpass kann außerdem von mehreren Personen genutzt werden.
Das bedeutet, dass beispielsweise Familienmitglieder oder andere vom Käufer berechtigte Personen den Stempelpass verwenden können.
Die Nutzung bleibt jedoch auf die Anzahl der tatsächlich erworbenen Stempel bzw. Leistungen beschränkt.
11. Übertragbarkeit und Weitergabe
Der Kunde darf einen Stempelpass innerhalb des oben beschriebenen Nutzungsmodells an andere Personen zur Nutzung weitergeben.
Eine gewerbliche Weiterveräußerung von Stempelpässen oder einzelnen Stempelleistungen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Need for Shine nicht gestattet.
12. Reservierung und Terminvereinbarung
Die jeweilige Leistung kann nach den von Need for Shine angebotenen Möglichkeiten gebucht werden.
Eine Terminreservierung wird empfohlen.
Bei Verspätung des Kunden kann sich die tatsächlich verfügbare Pflegezeit entsprechend verkürzen, wenn dadurch nachfolgende Termine oder betriebliche Abläufe betroffen sind.
Ein Anspruch auf eine Verlängerung der gebuchten Zeit aufgrund einer verspäteten Ankunft besteht nicht.
13. Absage und Nichterscheinen
Bei einer Terminbuchung ist der Kunde verpflichtet, einen vereinbarten Termin rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben.
Für Stornierungen und Nichterscheinen gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Bedingungen.
Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt. Eine unangemessen hohe pauschale Stornogebühr gegenüber Verbrauchern ist rechtlich problematisch und kann unwirksam sein.
14. Fahrzeuge und persönliche Gegenstände
Der Kunde soll vor Beginn der Reinigung persönliche Gegenstände und Wertgegenstände aus dem Fahrzeug entfernen.
Need for Shine haftet nicht für verlorene oder zurückgelassene persönliche Gegenstände, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
15. Schäden und Vorschäden
Der Kunde ist verpflichtet, auf ihm bekannte Vorschäden, lose Bauteile, empfindliche Materialien oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen.
Need for Shine haftet nicht für Schäden, die bereits vor Beginn der Leistung vorhanden waren oder aufgrund eines nicht erkennbaren Vorschadens entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
Dies betrifft insbesondere:
-
bereits beschädigte oder lose Kunststoffteile
-
beschädigte Sitzbezüge
-
beschädigte Teppiche oder Matten
-
Materialermüdung
-
bereits vorhandene Risse oder Ablösungen
-
versteckte Vorschäden
Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Verbrauchers werden durch diese AGB nicht unzulässig eingeschränkt.
16. Nicht geeignete oder besonders empfindliche Materialien
Bei empfindlichen Oberflächen, Materialien oder Bauteilen kann trotz fachgerechter Reinigung nicht ausgeschlossen werden, dass bereits vorhandene Materialschäden oder Vorschäden sichtbar werden.
Need for Shine kann die Durchführung einer bestimmten Reinigung ablehnen, wenn nach fachlicher Einschätzung eine erhebliche Gefahr einer Beschädigung besteht.
17. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise des Kaufs ausgewiesenen Preise.
Der jeweils angegebene Endpreis für Verbraucher enthält grundsätzlich die gesetzlich erforderlichen Preisbestandteile und Steuern.
Für die VIP Pflege gilt grundsätzlich:
49,90 € pro 60 Minuten inklusive Arbeitszeit und üblicher Materialien.
Zusätzliche Kosten für besondere Spezialmaterialien werden vor deren Verwendung bekannt gegeben.
18. Zahlung
Die Zahlung erfolgt entsprechend der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten vor oder bei Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung.
Bei nicht erfolgter Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Dienstleistung.
19. Rücktrittsrecht bei Online-Buchungen
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die online oder im Fernabsatz abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wird dieses durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der gesetzlichen Rücktrittsfrist erbracht wird, sind die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen und Informationen einzuholen. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.
Für den Online-Buchungsprozess sind daher die gesetzlich notwendigen Informationen und gegebenenfalls entsprechende ausdrückliche Zustimmungserklärungen des Kunden vorzusehen.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
-
Durchführung von Buchungen
-
Abwicklung von Zahlungen
-
Verwaltung von Stempelpässen
-
Kundenkommunikation
-
Erbringung der gebuchten Dienstleistungen
21. Hausordnung und Weisungen
Der Kunde hat die Anweisungen der Mitarbeiter von Need for Shine zu beachten.
Need for Shine ist berechtigt, Personen von der Nutzung auszuschließen, wenn diese:
-
Mitarbeiter gefährden
-
Einrichtungen beschädigen
-
andere Kunden erheblich beeinträchtigen
-
Anweisungen wiederholt nicht beachten
-
sich grob unangemessen verhalten
Bereits entstandene gesetzliche Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.
22. Haftungsbeschränkungen
Need for Shine haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, für die Need for Shine nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen haftet, insbesondere nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig wäre.
Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen.
23. Änderungen des Leistungsangebots
Need for Shine behält sich vor, das Leistungsangebot, Öffnungszeiten, Preise und Ausstattung für zukünftige Buchungen anzupassen.
Bereits gekaufte Leistungen werden dadurch grundsätzlich nicht nachträglich verändert.
Maßgeblich für einen bereits abgeschlossenen Kauf sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.
24. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss derjenigen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Schutzbestimmungen und Gerichtsstände.
Für Unternehmergeschäfte wird, soweit zulässig, Graz als Gerichtsstand vereinbart.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
26. Maßgebliche Leistungsbeschreibung
Für die jeweilige Buchung ist neben diesen AGB insbesondere die zum Zeitpunkt des Kaufes angezeigte Leistungsbeschreibung maßgeblich.
Der Kunde wird vor dem Kauf über Preis, Dauer und wesentlichen Leistungsumfang informiert.
Bei Abweichungen zwischen Werbeaussagen und der konkreten Produktbeschreibung ist die jeweils wirksam vereinbarte Leistungsbeschreibung maßgeblich, soweit zwingendes Verbraucherrecht nichts anderes vorsieht.
27. Vorbereitung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist vor Beginn jeder Reinigung vom Kunden soweit wie möglich vollständig zu entleeren.
Need for Shine räumt grundsätzlich keine persönlichen Gegenstände, Taschen, Kleidung, Kindersitze, Dokumente, Wertgegenstände oder sonstige Gegenstände aus dem Fahrzeug aus.
Gegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, werden grundsätzlich nicht entfernt oder umgeräumt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände vor Beginn der Reinigung selbstständig aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Need for Shine übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die vom Kunden im Fahrzeug zurückgelassen wurden, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
28. Außenreinigung
Die regulären Komfort-, Premium- und VIP-Pflegen beinhalten grundsätzlich keine grobe Außenwäsche des Fahrzeugs, sofern eine solche nicht ausdrücklich als eigene Leistung vereinbart wurde.
Eine Außenwäsche kann jedoch erforderlich sein, wenn im Rahmen einer weiterführenden Leistung, beispielsweise einer Keramikversiegelung oder anderen Außenaufbereitung, ein entsprechend gereinigtes Fahrzeug vorausgesetzt wird.
Eine solche Vorbereitung kann vom Kunden selbst durchgeführt werden, beispielsweise bei einer SB-Waschanlage.
Alternativ kann der Kunde Need for Shine beauftragen, die erforderliche Außenwäsche vor der vereinbarten Leistung durchführen zu lassen.
29. Außenwäsche durch Need for Shine bei einer SB-Anlage
Beauftragt der Kunde Need for Shine ausdrücklich mit der vorherigen Außenwäsche, ist Need for Shine berechtigt, das Fahrzeug zu einer geeigneten SB-Waschanlage oder einem vergleichbaren Waschplatz zu verbringen und dort die erforderliche Außenwäsche durchführen zu lassen.
Die konkrete Art und der Umfang der Außenwäsche richten sich nach der anschließend geplanten Fahrzeugpflege.
Die hierfür entstehenden Kosten können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.
30. Fahrt des Kundenfahrzeugs zu einer externen Waschanlage
Bei einer von Need for Shine veranlassten Fahrt zu einer externen SB-Waschanlage wird das Kundenfahrzeug von einem Mitarbeiter von Need for Shine bewegt.
Der Kunde erklärt sich durch die entsprechende Beauftragung damit einverstanden.
Need for Shine verpflichtet sich, das Fahrzeug während der Fahrt mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
Für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder sonstiges gesetzlich zu vertretendes Verhalten von Need for Shine oder deren Mitarbeitern verursacht werden, bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Eine Haftung für Ereignisse, die trotz ordnungsgemäßer und sorgfältiger Durchführung außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Need for Shine liegen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere für Ereignisse, die durch Dritte oder sonstige unvorhersehbare Umstände verursacht werden.
Eine pauschale Haftungsfreistellung für sämtliche Schäden während der Fahrt wird nicht vereinbart.
31. Fahrzeugechtheit und Betriebsbereitschaft
Der Kunde hat Need for Shine über alle ihm bekannten Besonderheiten des Fahrzeugs zu informieren, die für die Durchführung der Leistung relevant sein können.
Dazu zählen insbesondere:
-
technische oder elektrische Defekte
-
lose Fahrzeugteile
-
beschädigte Scheiben
-
beschädigte Spiegel
-
nicht ordnungsgemäß schließende Türen oder Kofferraumklappen
-
deaktivierte oder nicht funktionsfähige Bremsen
-
sonstige Umstände, die eine sichere Bewegung des Fahrzeugs beeinträchtigen können
Need for Shine kann die Übernahme oder Fahrt eines Fahrzeugs ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nach fachlicher Einschätzung nicht gewährleistet ist.
32. Keramikversiegelungen und andere Außenleistungen
Bei einer Keramikversiegelung oder einer vergleichbaren Außenleistung muss das Fahrzeug grundsätzlich in einem dafür geeigneten Zustand bereitgestellt werden.
Eine vorherige Außenwäsche ist hierfür erforderlich.
Der Kunde kann das Fahrzeug selbst entsprechend vorbereiten oder Need for Shine mit der Vorbereitung beauftragen.
Die Kosten für Spezialprodukte, Keramikbeschichtungen und vergleichbare kostenintensive Materialien sind nicht automatisch im regulären VIP-Stundensatz von 49,90 € enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
Vor Beginn der entsprechenden Arbeit wird der Kunde über die zusätzlichen Materialkosten informiert.
33. Keine Garantie auf vollständige Entfernung von Verschmutzungen
Die vereinbarte Pflegeleistung stellt keine Garantie für die vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen dar.
Insbesondere bei der 15-Minuten-Komfort Pflege und 30-Minuten-Premium Pflege werden keine Tiefenreinigungen oder Spezialentfernungen durchgeführt.
Dazu gehören beispielsweise:
-
starke Tierhaarverschmutzungen
-
Kaugummi
-
tief sitzende Flecken
-
eingetrocknete Verschmutzungen
-
extreme Verschmutzungen
-
starke Gerüche
-
umfangreiche Polster- oder Teppichsanierungen
Die tatsächlich erreichbare Reinigungswirkung hängt vom Zustand und Material des jeweiligen Fahrzeugs ab.
34. Klarstellung zum Leistungsprinzip
Bei Need for Shine wird nicht ein bestimmtes Reinigungsergebnis unabhängig vom Zeitaufwand geschuldet, sondern die jeweils vereinbarte Leistung innerhalb des gebuchten Zeitfensters.
15 Minuten Komfort Pflege:
Schnelle und oberflächliche Innenraumpflege.
30 Minuten Premium Pflege:
Die gleiche grundlegende Pflege mit mehr verfügbarer Zeit für eine gründlichere Durchführung und auf Wunsch Auto-Parfüm.
60 Minuten VIP Pflege:
Flexible Arbeitszeit zu einem Stundensatz von 49,90 € inklusive Arbeitszeit und üblicher Materialien, wobei innerhalb der 60 Minuten die vom Kunden gewünschten Arbeiten nach Möglichkeit durchgeführt werden.
Dadurch ist transparent, dass die gebuchte Zeit und nicht ein garantiert vollständiges Reinigungsergebnis maßgeblich ist.
Need for Shine
David Damjanovic
Eichbachgasse 17D Top 6
8041 Graz
Stand: August 2026